Beitragsordnung Stadt-sportverband Bad Oeynhausen e.V.
Gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung vom 23.4.2013 sind ab 1.5.2013 folgende Mitgliedsbeiträge nach § 9 Abs. 2 der Satzung zu entrichten:
Grundbetrag je Mitgliedsverein 50,00 Euro pro Jahr
Vereine mit mehr als 100 Mitgliedern zahlen zusätzlich für jede weiteren 100 Mitglieder 5,00 Euro; jedoch nicht mehr als maximal 100 Euro jährlich.
Danach ergibt sich folgende Staffelung:
Vereine bis 100 erwachsene Mitglieder 50 Euro
Vereine mit 101 bis 200 erwachsenen Mitgliedern 55 Euro
Vereine mit 201 bis 300 erwachsenen Mitgliedern 60 Euro usw.
Grundlage für die Beitragsberechnung bildet die aktuelle Vereinsstatistik des LandesSportBundes NRW.
Der Beitragseinzug erfolgt jährlich, jeweils im Oktober eines Jahres.
Beginnt die Beitragspflicht im laufenden Jahr, so wird für jeden Monat 1/12 des Jahresbeitrages berechnet.
Die Beiträge gelten bei Bezahlung durch Lastschrift.
Für die Erstellung einer Rechnung bzw. beim Versand von Mahnungen wird zusätzlich ein Betrag von je 5 Euro fällig.
gez. Hans Milberg (1. Vorsitzender)